Erbschaftssteuer sparen

Erbschaftssteuer sparen – das sollten Sie wissen

Erbschaftssteuer sparenDer Verlust eines verwandten oder nahe stehenden Menschen ist oftmals mit einem Erbe verbunden. Doch die Freude über die Hinterlassenschaft endet meist dann, wenn das Finanzamt den Bescheid über die Erbschaftssteuer zustellt. Die Erbschaftssteuer wird bei einem Erwerb von Todes wegen erhoben, während bei einer unentgeltlichen Zuwendung unter Lebenden, der Schenkung, der Fiskus in Form der Schenkungssteuer zugreift. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftssteuer, die ab dem Tag der wirtschaftlichen Bereicherung anfällt, ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Ob und in welcher Höhe Beschenkte, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte Erbschaftssteuer zahlen müssen und wie Sie Erbschaftssteuer sparen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 

Erbschaftssteuer sparen – darauf kommt es an

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt einmal vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser ab und von der Höhe des ererbten Vermögens. Grundsätzlich gilt, dass je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, umso höher ist der Freibetrag und umso mehr Erbschaftssteuer sparen Sie. Erbschaftssteuer sparen Sie auch dann, wenn Sie zusätzlich zum Steuerfreibetrag auch noch vom sogenannten Versorgungsfreibetrag profitieren.

 

Wie Sie Erbschaftssteuer sparen können, darüber informiert Sie die nachfolgende Auflistung:

Erbschaftssteuer sparen1. Erbschaftssteuer sparen ist abhängig von der Zuordnung in eine der insgesamt drei Steuerklassen, die wiederum abhängig ist vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Personen, die der Steuerklasse I zugeordnet werden, stehen dem Erblasser am nächsten und können deshalb am meisten Erbschaftssteuer sparen. Dazu gehören der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder und deren Abkömmlinge sowie Eltern und Voreltern (Großeltern, Urgroßeltern). Personen der Steuerklasse II können weniger Erbschaftssteuer sparen, zu der Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern sowie geschiedene Ehe- und Lebenspartner zählen. Alle übrigen Personen, beispielsweise Lebensgefährten und Freunde, werden der Steuerklasse III zugeordnet, in der sie am wenigstens Erbschaftssteuer sparen.

2. Neben der Zuordnung in eine Steuerklasse gibt es auch den Freibetrag, mit dem Sie Erbschaftssteuer sparen. Auch der Freibetrag fällt umso höher aus, je näher Sie dem Erblasser verwandtschaftlich verbunden sind. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Kindern und Stiefkindern sowie nach ihrem Tod deren Abkömmlinge wird ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro gewährt. Das Kind eines lebenden Kindes oder Stiefkindes kann Erbschaftssteuer sparen durch einen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro, sonstige Personen aus Steuerklasse I in Höhe von 100.000 Euro sowie Personen, die den Steuerklassen II oder III zugeordnet werden, in Höhe von 20.000 Euro.

3. Durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Steuerklasse sowie durch den Freibetrag können Sie Erbschaftssteuer sparen. Darüber hinaus gibt es auch noch den Versorgungsfreibetrag, mit dem Sie ebenfalls Erbschaftssteuer sparen können. Der Versorgungsfreibetrag wird allerdings nur dem engsten Familienkreis des Erblassers zugestanden, wozu Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gehören, denen ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro zusteht. Inwieweit Kinder durch den Versorgungsfreibetrag Erbschaftssteuer sparen können, ist abhängig vom Alter: Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren liegt der Versorgungsfreibetrag bei 52.000 Euro, bei Kindern zwischen 5 und 10 Jahren bei 41.000 Euro, bei Kindern zwischen 10 und 15 Jahren bei 30.700 Euro, bei Kindern zwischen 15 bis 20 Jahren bei 20.500 Euro und bei Kindern im Alter zwischen 20 und 27 Jahren bei 10.300 Euro. Ab dem 27. Lebensjahr fällt für Kinder die Möglichkeit weg, durch den Versorgungsfreibetrag Erbschaftssteuer sparen zu können.

4. Erbschaftssteuer sparen lässt sich auch durch den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten. Abziehbar sind die vom Erblasser stammenden Schulden sowie Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, aus Auflagen sowie aus geltend gemachten Pflichtteilen. Erbschaftssteuer sparen lässt sich auch durch den Abzug der Bestattungskosten einschließlich der Grabutensilien sowie der Grabpflege bis zu einem Höchstbetrag von 10.300 Euro. Zu den abziehbaren Nachlassverbindlichkeiten gehören außerdem Erbersatzansprüche sowie Einkommensteuernachzahlungen.

Regelmäßig erhalten die Erbberechtigten nicht nur Geld, sondern auch Immobilien und andere Sachgüter, beispielsweise Schmuck, wertvolles Silberbesteck, Autos, Elektronik, Bücher oder auch Möbel. Um Erbschaftssteuer erheben zu können, wird der Wert der vererbten Sachgüter ermittelt, wobei Stichtag für die Wertermittlung der Todestag des Erblassers ist. Vererbt der Erblasser auch monetäre Werte, die sich nicht auf einem Konto als Kapitalvermögen befinden, sondern in Aktien oder sonstigen Wertpapieren angelegt sind, wird ebenso wie bei Sachgütern verfahren und der Wert zum Todestag des Erblassers ermittelt.

Erbschaftssteuer sparen – nicht zu versteuernde Erbgegenstände

Nicht alle Erbgegenstände müssen versteuert werden, sodass Sie auch hier Erbschaftssteuer sparen. Dazu gehört unter anderem Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 Euro, sofern der Erbe der Steuerklasse I zugeordnet wird. Nicht versteuert werden muss ein Erbe, wenn es ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder an politische Parteien fließt. Das gilt bei Eintritt des Erbfalls auch für selbstgenutzten Wohnraum, der jedoch für die nachfolgenden 10 Jahre nicht verkauft, nicht vermietet und nicht verpachtet werden darf. Während für Ehegatten und für den eingetragenen Lebenspartner diese Steuerbefreiung unbegrenzt gilt, ist bei Kindern sowie Kindern verstorbener Kinder die Wohnfläche auf 200 Quadratmeter begrenzt.

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass nur das geerbte Vermögen abzüglich der genannten Freibeträge versteuert werden muss. Der so ermittelte Wert des Vermögens wird abschließend abhängig von seiner Höhe und nach dem Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse versteuert, wobei der Steuersatz zur Höhe des Vermögens ansteigt und bei den am nächsten gelegenen Verwandten am niedrigsten ist. Weitere Möglichkeiten, um Erbschaftssteuer sparen zu können, sind Steuerbefreiung und Steuerbegünstigung, die jedoch individuell verschieden ausfallen.

 

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